bei uns wird die 100er-Grenze gezogen, vom landratsamt
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Ab Samstag, 27. März, gelten im Landkreis Nürnberger Land folgende Regelungen:
Private Zusammenkünfte:erlaubt; ein Hausstand darf sich ausschließlich mit einer weiteren Person treffen, dabei zählen dazugehörige Kinder unter 14 Jahren nicht.
Ausgangssperre:Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre . Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet.
Einzelhandel: Geschäfte des täglichen Bedarfs wie der Lebensmitteleinzelhandel bleiben weiterhin geöffnet. Dies gilt auch für Buchhandlungen, Blumenläden, Baumärkte und weitere Geschäfte der Grundversorgung. Das Einkaufen mit Termin (Click & Meet) in den übrigen Einzelhandelsgeschäften ist nicht mehr möglich, vorbestellte Ware kann aber weiterhin abgeholt werden (Click & Collect).
Museen, Galerien, Zoos: geschlossen .
Sport: Es ist nur kontaktfreier Sport unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen erlaubt, also mit einer weiteren Person über 14 Jahren aus einem fremden Haushalt. Die Spiel- und Bolzplätze sowie die Skateanlagen bleiben geöffnet. Dort gelten die allgemeinen Hygieneregeln und Kontaktbeschränkungen.
Außengastronomie:geschlossen.
Theater, Konzerte, Opern, Kinos:geschlossen.
Freizeitveranstaltungen:verboten.
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find ich o.k. - sie machen das, was sie vorher angekünigt hatten - die "Modellversuche" in den Nachrichten aufgelistet sind erhebliche Unruhestifter.
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