Zitat:
Zitat von Kälteidiot
na dann kannst du ja dem nervösen Prüfling rechtssicher bescheiningen, dass er oder sie am Ruhetag nicht antanzen braucht.
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Ich schätze so etwas hätte eine Prüfkommision eventuell schon noch hinbekommen.
Kann mich aber auch täuschen bei den juristischen Fähigkeiten der Prüfkommission.
Du gackerst über ungelegte Eier.
Aber Deine Nervosität ist sicherlich kein Grund um einen Lockdown abzusagen
