24.03.2021, 11:22
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#20952
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Zitat:
Zitat von MattF
Wenn ich mich zu Freizeitaktivitäten begebe, dann ist das Freizeit und die Berufsunfallversicherung hat damit nichts zu tun. Hier sehe ich das kleinste Problem, weil das ist klar geregelt. Und da man auch an Feiertagen grundsätzlich arbeiten kann, hat das damit auch nichts zu tun.
Nur Handlungen in Zusammenhang mit sozialversicherungpflichtiger Arbeit sind grundsätzlich versichert, alles andere nicht (und natürlich dann auch an dem Gründonnerstag, im übrigen völlig unabhängig davon ob es von anderer Stelle erlaubt gewesen wäre).
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ok da hast du recht.
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