Theoretisch:
Strafrechtlich:
Fahrlässige Körperverletzung
Zivilrechtlich:
Du hast Anspruch auf das Ersetzen des entstandenden Schadens und ein entsprechendes Schmerzensgeld.
Praktisch:
Nimm Kontakt zur Hundehalterin auf. Erkläre ihr freundlich, wie sich der Sachverhalt für dich dargestellt hat und bitte sie den Vorfall ihrer Versicherung zu melden und dir die entsprechende Versicherung und Fallnummer zu nennen. Hilfreich ist es auch sich nach dem Wohlergehen des Hundes zu erkundigen.
Was hast du davon, wenn ein Strafverfahren eingestellt wird, oder sie irgendwelche Auflagen vom Ordnungsamt bekommt? Genau, gar nichts. Ist blöd gelaufen. Sollte nicht passieren. Aber passiert eben doch recht regelmäßig, weil Hunde auch nur Menschen sind.
Ist sie nicht kooperativ, würde ich beim zuständigen Ordnungsamt anrufen und mal nachfragen, wie du denn vorgehen kannst, um deinen Schadensersatzanspruch durchzusetzen und andere davor zu schützen, dass ihnen ähnlichen passiert.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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