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5. Mose 22,28f: Opfer von Vergewaltigung müssen den Vergewaltiger heiraten. Eine Scheidung ist, anders als sonst im jüdischen Recht, ausgeschlossen:
„Wenn ein Mann ein jungfräuliches Mädchen trifft, das nicht verlobt ist, und er sie ergreift und er ihr beiwohnt, und man sie findet, so soll der, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Silberstücke geben und sie wird seine Frau. Weil er sie gedemütigt hat, darf er sie nicht fortschicken sein ganzes Leben lang. (Dtn 22,28f.)“
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