Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE
Du ( und der ein oder andere hier) irrst dich. Ich habe sehr gut zugehört. Zur Debatte standen 10 oder 15 Jahre. Die meisten empfahlen mir 15 Jahre, weil die Zinsen aus damaliger Sicht „gerade günstig waren“.
Der Berater, bei dem ich unterschrieben habe, gab mir einen genialen Tipp:
|
1. Mir ging es vor allen Dingen darum daß Du als Verbraucher auch bei 15 Jahren Zinsbindung, nach 10 Jahren ein Sonderkündigungsrecht hast.
Dieses wird meine Frau vorraussichtlich in 2 Jahren nutzen können um ohne Sondertilgungskosten umzuschulden/neu zu verhandeln.
2. Das bei der kürzeren Zinsbindung die Zinsen niedriger sind ist schon klar.
Schliesslich haben sie die Chance Dir nach 10 Jahren ein höheres Zinsniveau zu verkaufen. Bei den 15 Jahren Zinsbindung bleibt ihr Zins wie er ist oder ist niedriger.
In beiden Fällen kann es natürlich sein daß Du gar keinen Kredit mehr bei Ihnen brauchst.
