Zitat:
Zitat von Steff1702
Meine Mutter hatte heute einen Impftermin, sie ist 68 und pflegt die 93 jährige Nachbarin.
Im Impfzentrum war dann eine Bescheinigung von der Krankenkasse, dass sie die eingetragene Pflegekraft ist, nicht ausreichend. Aktuell ist man glaube ich nur ab 70 berechtigt. Die Bescheinigung wurde von der Krankenkasse extra ausgestellt und die Sachbearbeiterin meinte, dass das ausreicht.
Sie wurde also ungeimpft wieder heimgeschickt.
|
Deine Mutter kann sich damit nur in die Gruppe der zwischen 70 und 80-jährigen hochstufen lassen, die jetzt noch nicht dran ist.
PS: Ich hatte hier was dazu geschrieben:
Zitat:
Zitat von LidlRacer
Habt Ihr schon die aktualisierte Impfverordnung wahrgenommen?
Hier Erklärungen dazu und unten der Download:
https://www.bundesgesundheitsministe...erordnung.html
Was mir neu und für mich von großer Bedeutung ist:
2 enge Kontaktpersonen "von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person" ab 70 Jahren und solchen mit bestimmten Risikofaktoren können in die 2. Prioritätsklasse "hohe Priorität", in der u.a. Personen zwischen 70 und 80 vertreten sind, vorrücken!
Nach der bisherigen Version hat das wohl auch schon für 1 Kontaktperson gegolten, wusste ich aber nicht.
Und Ähnliches gilt nun auch in der 3. Prioritätsklasse (ab 60 Jahre u.a.)
|