Zumindest der Verfassungsgerichtshof hält die Maßnahmen ja noch für angemessen.
Ich bin gespannt wie die Öffnungskonzepte aussehen, die Altmeier jetzt bis Anfang März angekündigt hat. Aber eine 35er Inzidenz müssen wir ja auch erstmal flächendeckend erreichen. Davon sind wir ja noch ein gutes Stück entfernt. Und dann geht's auf, die Leute rasten aus und 2 Wochen später machen wir wieder zu, weil die Zahlen steigen. Sowas nennt sich dann "wir brauchen eine Perspektive". Alles eine Frage der Dosierung und der Vernunft derer, die sich aktuell beschränkt fühlen. Eigentlich haben sie es in der Hand. Ich hoffe sie beschweren sich auch bei den richtigen Leuten wenn es dann ne 3te Welle gibt.
Zitat:
Zitat von captain hook
Quelle: https://www.tagesschau.de/newsticker...eitag-197.html
Die AfD in Sachsen ist mit einer Klage gegen die Corona-Verordnung des Bundeslands vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert. Das Gericht wies in Leipzig einen Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung diverser Regelungen in der noch bis Sonntag geltenden Verordnung zurück. Geklagt hatten 38 Landtagsabgeordnete der AfD-Fraktion. Sie halten unter anderem die strengen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit und die Schließung von Gaststätten und Sportstätten für verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof sah in dem Eilverfahren keine Hinweise auf eine offensichtliche Verfassungswidrigkeit der Regelungen. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschränkten zwar die Grundrechte der Menschen gravierend, erklärten die Richter. Ihnen habe jedoch "eine besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens mit einer erheblich gestiegenen Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen bei drohender Überforderung des Gesundheitssystems" zugrunde gelegen. Auch gegenwärtig sei das Infektionsgeschehen auf weiterhin hohem Niveau.
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