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Zitat von Hafu
Allerdings handelt es sich bei der DSVGO um die Umsetzung einer EU-Rechtsnorm und keinesewegs um solitäres nationales Recht.
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Die Mutter aller Antworten: Jein
Richtig ist: Die DSGVO ist keine Richtlinie, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen gewesen wäre. Sie ist eine Verordnung, hat deshalb unmittelbar Gültigkeit.
Richtig ist aber auch, dass es nen Sack voll Öffnungsklauseln darin gibt, die den einzelnen Staaten eben doch wieder die Möglichkeit gibt Aspekte anzupassen. Deutschland hat das getan, deshalb ist das hier
Zitat:
Zitat von Hafu
Bildlich gesprochen fährt die deutsche NADA auf der Autobahn des Datenschutzes und sämtliche anderen NADAs sind in Gegenrichtung unterwegs und kommen ihr entgegen..
Die deutsche NADA behauptet nun im Brustton der Überzeugung, dass sie von lauter Geisterfahrern umgeben ist und als einzige Antidopingorganisation in der richtigen Richtung fährt.
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m.E. nicht richtig, sondern richtiger wäre vielmehr, dass Deutschland auf der Autobahn des Datenschutzes in Gegenrichtung unterwegs ist und ihr alle anderen Länder entgegen kommen.
Ich teile deine "Unsicherheit", ob a) die deutschen Anpassungen überhaupt EU konform sind und b) ob die Nada anwaltlich wirklich gut beraten war. Bei letzterem ist bei mir aber eher der Wunsch der Vater des Gedanken als die Überzeugung. Ich fürchte nämlich fast, dass dem (also der guten Beratung) schon so ist. Mir persönlich wäre im Sinne des Sportes eine Veröffentlichung auch lieber. Aber lies selbst:
Prof. Dr. jur. Rainer Cherkeh hat einen
Aufsatz in der Zeitschrift für Sport und Recht über das Problem der Nada/Nadajus geschrieben, bei dem es mich nicht wundern würde, dass die zugrunde gelegten juristischen Untersuchungen Grundlage für die Empfehlungen an die Nada waren. Wissen tue ich das freilich nicht.
Fakt ist halt: Es is nunmal so wie Prof. Cherke analysiert hat. Ich meine es bringt da halt herzlich wenig die Nada "unter eine Decke" mit den Vertuschern zu stellen oder ihr sonst was vorzuwerfen. Auch bringt es nichts denjenigen, die eben diesen Fakt anführen einen Opfer/Täter Rollentausch zu unterstellen. Konstruktiv wäre vielmehr nach juristischen (und auch politischen) Lösungen des Problems zu suchen und diese Aufgabe sehe klar bei den Verbänden. Allen voran dem DOSB.
Edit sagt noch: Besonders interessant für diejenigen, die im Doping gerne Betrug nach StGB sehen würden (ich zum Bsp.) dürfte übrigens die Promotion von Prof. Cherke sein. Der Titel:
"Betrug (§ 263 StGB), verübt durch Doping im Sport". Ich werde mit die wohl besorgen müssen.
