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Alt 03.02.2021, 08:36   #12804
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.707
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Formaljuristisch ist somit aus deiner tendenziell täterschützenden Sicht alles perfekt gelaufen, aber deshalb dürfen Betroffene wie ich trotzdem eine eigene Meinung zu dem Sachverhalt haben.
Das darfst du SELBSTVERSTÄNDLICH auch in jedem anderen Fall. Darum geht es doch gar nicht. Niemand möchte dir dein Recht auf deine Meinung oder dein moralisches Empfinden absprechen.

Es geht aus meiner Sicht darum, dass du auf Basis deiner Moralvorstellungen Werturteile fällst, die dir zwar unbenommen sind. In der Folge forderst du aber konkrete praktische Maßnahmen bzw Konsequenzen. Wenn diese Forderungen aus Sicht der Debattenteilnehmer wenigstens fragwürdig oder aus der Sicht von Fachleuten nicht haltbar sind, dann musst du m.E. mit Widerrede rechnen. Diese Widerrede dann insofern zu verunglimpfen, dass du mit populistischen Mechanismen, wie sie in der entsprechenden Presse gerne vorkommen - wie z.B. der Vorwurf den Täter zum Opfer zu machen - abzuwerten, tut deinen Argumenten nicht gerade gut finde ich.

Es ist nicht Adept (oder ich) der den Täter schützt, es ist unser Gesetz. Darüber kann sich niemand hinwegsetzen, auch wenn es moralisch gerechtfertigt scheint. Moral ist im Recht eben keine Kategorie.

Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Das Datenschutzargument ist im Justizbereich ohnehin ein eher schwaches Argument, weil die meisten Strafprozesse in Rechtsstaaten öffentlich ablaufen; geradezu ablaufen müssen, egal ob sie mit Verurteilung oder mit Freispruch enden.
Dieses Argument geht m.E. völlig an dem aktuellen Teil der Debatte vorbei. Es spricht selbstverständlich überhaupt nichts dagegen im Rahmen der Berichterstattung über Prozesse den Vornamen und das erste Initial des Nachnamens zu nennen. Beispiel: Mark S. Im Prozess selbst spricht auch nichts dagegen den vollen Namen zu nennen, auch wenn der Prozess öffentlich ist. Nach einer Verurteilung kann das auch in den Printmedien / TV getan werden. Aber darum geht es hier doch gar nicht, das ist nicht der Anwendungsfall, den wir hier diskutieren. Sondern:

Es geht darum, dass die Nada aufgrund der DSGVO die Namen nicht im Internet veröffentlicht.

Einer Veröffentlichung - auch nach Expertenmeinung - in Printmedien wie z.B. Verbandsmagazinen steht aus datenschutzrechtlicher Sicht ja eh nichts entgegen.


Auch die Nada hat diesen Stand der Dinge in ihren News veröffentlicht. Dort steht u.a.:

Helmut S ist offline