gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Hol Dir Deinen Trainingsplan!
Professionelle Trainingspläne
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Individuell anpassbar
Für alle Devices: Garmin, Wahoo, Apple und viele andere
Nutzerfreundlich: Am PC oder als App
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Putativnotwehr
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 28.01.2021, 20:21   #78
NBer
Szenekenner
 
Benutzerbild von NBer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Neubrandenburg
Beiträge: 6.976
um auch rechtliche bedenken vorzubringen .... der beschrieben fall des überschwimmens wird beim zurückschlagen ja geahndet, nicht abgewehrt, wie es bei einer notwehr nötig ist.
man macht sich also zum ankläger, richter und vollstrecker in einer person. und du reagierst mit einer vorsätzlichen körperverletzung auf eine..... tja, was eigentlich.....wettkampfbeeinflussung, maximal eine fahrlässige körperverletzung.
bei der putativnotwehr müsstest du ja VOR dem überschwimmen abwehren und dazu auch noch zweifelsfrei sicher sein und auch beweisen können, dass er dich tatsächlich überschwommen hätte und nicht vll bei der ersten berührung zurückgezuckt hätte.

Geändert von NBer (28.01.2021 um 20:26 Uhr).
NBer ist gerade online