Ruhig Blut

was sagt denn die nette Sportordnung dazu?
Zitat:
§ 5.2.1 ....
a) Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen an Wettkampfrad und Körper des Wettkämpfers sind nicht erlaubt. Davon ausgenommen sind Hinterräder. .....
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und weiter heißt es
Zitat:
§ 5.2.3 Außergewöhnliche Ausrüstung bleibt bis zu einer anders lautenden Entscheidung des Wettkampfgerichtes ungenehmigt.
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tja das wird nicht wirklich der Bringer der Saison werden
Vor allem wie mag das beim Schwimmen aussehen?