Zitat:
Zitat von dr_big
Mir geht's da um Schlamperei in der Politik. Auf Bundesebene war von medizinischen Masken die Rede, die gibt es wahrscheinlich nicht mit Ausblasventil. Unsere bay. Politiker schreiben aber nur FFP2 und merken nicht, daß das unzureichend ist.
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Ich habe mir gerade die "
Begründung der Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV)
vom 15. Januar 2021"
angesehen. Es scheint tatsächlich ein Veräumnis vorzuliegen, auf dieses Detail einzugehen und die Masken mit Auslasventil als nicht zulässig kenntlich zu machen.
FFP2-Masken mit Ventil sollen nicht getragen werden. Sie bieten keinen hinreichenden Fremdschutz, da Aerosole des Trägers nach außen dringen.
Die "sollen" Formulierung ist keine "dürfen nicht weil" Formulierung. Leider schwach.