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Alt 23.01.2021, 17:36   #63
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.707
Ich weiß nicht wie das bei den Kommunen läuft und hat wahrscheinlich auch nur geringfügig mit der Argumentation zu tun aber grundsätzlich zur Info, falls es interessiert:

- Bei einem weiterbezahlten Gehalt hat der Arbeitgeber auch den AG Anteil der Sozialversicherungen zu bezahlen.

- Im Rahmen der Kurzarbeit sind diese Anteile auch vom Arbeitgeber zu bezahlen. AUSNAHME: Corona Kurzarbeit - hier übernimmt auch der Bund die Anteile des Arbeitgebers.

- Bei der Kurzarbeit entsteht für die Mitarbeiter noch das Problem, das KUG zwar SV-frei und steuerfrei ist, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Es ist deshalb durchaus möglich, dass MA eine unerfreuliche Steuernachzahlung leisten müssen.

Helmut S ist offline