Ich weiß nicht wie das bei den Kommunen läuft und hat wahrscheinlich auch nur geringfügig mit der Argumentation zu tun aber grundsätzlich zur Info, falls es interessiert:
- Bei einem weiterbezahlten Gehalt hat der Arbeitgeber auch den AG Anteil der Sozialversicherungen zu bezahlen.
- Im Rahmen der Kurzarbeit sind diese Anteile auch vom Arbeitgeber zu bezahlen. AUSNAHME: Corona Kurzarbeit - hier übernimmt auch der Bund die Anteile des Arbeitgebers.
- Bei der Kurzarbeit entsteht für die Mitarbeiter noch das Problem, das KUG zwar SV-frei und steuerfrei ist, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Es ist deshalb durchaus möglich, dass MA eine unerfreuliche Steuernachzahlung leisten müssen.
