Zitat:
Zitat von captain hook
Das nenn ich mal einen Artikel, der das Prädikat der sachlichen Information verdient (Ironiemodus aus). Ich habe bis heute noch nie einen Artikel von dieser Seite gelesen und werde dabei in Zukunft auch wieder bleiben. Das erzeugt Brechreiz bei mir. Sorry, musste raus. "Meinungsmagazin" ist da auch in der Tat die richtige Bezeichnung.
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Zitat:
Zitat von pepusalt
volle Zustimmung.
bevor die Körnchen Wahrheit Sucher auf den möglichen nicht komplett falschen Inhalt einer unwichtigen Quelle verweisen: Rechtsberatung holt man sich nicht bei Ballweg, Maskenatteste nicht bei Schiffmann, Wetterinformationen nicht bei Wodarg, und Wahlempfehlungen nicht bei Ken Jebsen, ach der heißt anders.
Die Aussagen und Umstände über diesen Amtsrichter in Weimar würde ich wenn dann doch von Qualitätsmedien hören und lesen wollen.
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Waren auch so ungefähr meine Gedanken beim Lesen des Textes.
Der Amtsrichter hat sich seine von TE so überschwänglich gelobte "mutige" Urteilsbegründung in großen Teilen beim Twitter-Account von Homburg per "copy and paste" zusammengeklickt.
Zitat:
Zitat von DocTom
...
Was sind denn "Qualitätsmedien"??? Was für ein Begriff...
Schick es durch den faktencheck oder schau beim correktiv.
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aus dem
Wikipedia-Eintrag von "Tichys Einblick"::
Tichy unterlag im Februar 2020 am Stuttgarter Landgericht in einem Verfügungsverfahren gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth. Diese hatte in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen sein Magazin als „
neurechte Plattform“ bezeichnet, „
deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht“.
Ein Medium, über das man solche Aussagen treffen kann, dürfte kaum zu den Qualitätsmedien zu rechnen sein.