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Alt 21.01.2021, 10:13   #12639
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.520
Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
.....
Deshalb gehört das m.E. ja in das StGB (Kernstrafrecht) und nicht ins Nebenstrafrecht. Dort (StGB) beschäftigt man sich mit allgemein schützenswerten Rechtsgütern wie z.B. dem Vermögen. Betrug ist ja bekanntlich (nur) ein Vermögensdelikt. Provokant: Geld ist allgemein schützenswert; Fairness und Ehrlichkeit im Wettkampfsport nicht. Das ist die Kommunikation unseres Strafrechts.

..
Österreich z.B. hat Doping im STGB als schwerer Betrug eingestuft:

Zusätzlich zu den, im ADBG 2021 geregelten gerichtlichen Strafbestimmungen wird Doping im Strafgesetzbuch (STGB) als schwerer Betrug qualifiziert und mit bis zu zehn Jahren Haft bedroht. Zu bestrafen ist, wer einen Betrug mit mehr als geringem Schaden begeht, indem er über die Anwendung einer verbotenen Substanz oder Methode zu Zwecken des Dopings im Sport täuscht.
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