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Zitat von Adept
Loretta, das ist eine gute Frage, was berechtigtes Interesse ist. Zum Beispiel Anwälte, die Doper auf Schadenersatz verklagen wollen.
Was ich NICHT als berechtigtes Interesse sehe, ist, dass jeder in solche Akten ohne Aufwand reinschauen kann. Dadurch würde erst mal das "an den Pranger stellen" erschwert werden.
Ich finde das Thema so schwierig, dass es vielleicht sogar der Klärung durch einen Ethikrat bedürfe. Die Abwägung zwischen der persönlichen Rechte und Würde ggü. dem Informationsrecht der Oeffentlichkeit.
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Woher soll der Anwalt von seinem berechtigten Interesse erfahren? Weil er pauschal einmal im Monat alle Fälle anfragen kann? Und so pauschal... Wie will er da berechtigtes Interesse darlegen? Und was ist an der Gilde geiernder Anwälte (ich erinnere gerne an abzockende Abmahnjunkies) besser als am Rest der Gesellschaft? Wo siehst du da gesteigertes berechtigtes Interesse? Hier immer wieder vorzuwerfen es ginge nur um an den Pranger stellen und dann gerade denen, die häufig rein finanzielle Absichten mit sowas verbinden dieses zuzugestehen finde ich vorsichtig ausgedrückt interessant. In pauschalierter Form sehe ich bei Anwälten überhaupt kein gesteigertes berechtigtes Interesse.
Wenn überhaupt hätte der Auftraggeber eines Anwaltes ein gesteigertes berechtigtes Interesse, weil er zum Beispiel der Arbeitgeber oder Sponsor der betroffenen Person ist. Aber alles Schall und Rauch. Die alle würden ja nix von ihrem Interesse erfahren wenn sie nicht wissen dass es da ist. Außer der Doper hätte selbst was erzählt.