Das ist extrem Bundesland abhängig.
Wenn hier also über Regeln, Maßnahmen etc. geschrieben wird, dann bitte immer das Bundesland dazu - ansonsten gibt es vermutlich noch mehr Verwirrung.
Für solche Fälle, wie sie von Dir beschrieben, gibt es in BW die Möglichkeit der Notbetreuung in der Schule.
Eltern dürfen ihre Kinder zwar nur dazu anmelden, wenn sie die Kriterien erfüllen, aber die Schulen dürfen einladen, wenn sie dies aus verschiedenen Gründen für erforderlich halten.
Ansonsten finde ich es sehr gut von Dir, dass Du mitdenkst und mithilfst.
Die Schülerinnen und Schüler, die wie von Dir beschrieben zu Hause keine inhaltliche oder technische Unterstützung erhalten (können), haben es sehr schwer.
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