Zitat:
Zitat von pepusalt
und kein einziges Wort mehr hat er dazu gesagt.
Das Infektionsschutzgesetz sieht eine Impfpflicht sinnvollerweise für bedrohte Teile der Bevölkerung vor.
Allerdings nur per Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates.
Konkret heißt es in Paragraph 20, Absatz 6 unter anderem:
"Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist."
Was ist daran falsch, dass für Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen eine Impfpflicht in Erwägung gezogen wird?
Gerade in 'Hart aber fair' von dem Darmstädter Oberarzt einer Klinik: Es wäre nachgewiesen, dass es nicht die Besucher der Alten- und Pflegeheime sind, sondern die Pflegekräfte, die natürlich auch ein privates Umfeld haben. Sorry, kein Verständnis.
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Wie würde denn die Impflicht für Pflegekräfte begründet werden? Laut dem Infektionsschutzgesetz ist eine solche Impfpflicht für bedrohte Teile der Bevölkerung möglich. Würden Pflegekräfte aufgrund ihrer Tätigkeit in den Pflegeeinrichtungen bereits dazu zählen? Oder wird dies indirekt damit begründet, dass diese weniger ansteckend für die Heimbewohner sein könnten (was ja noch nicht bewiesen ist)?
M.