Habe gerade gesucht, ob es zu den
vorgestern verkündeten Entscheidungen für Hessen (Kontaktbeschränkungen ab ca. 5:45) auch etwas Schriftliches gibt und bin einigermaßen verwirrt:
In der
Pressemitteilung und den
FAQ findet sich nirgends die Einschränkung der Kontaktbeschränkung auf den öffentlichen Raum bzw. die Ausnahme für den privaten Bereich.
Hier steht dann:
"Ab dem 11. Januar 2021 gilt:
Private Treffen dürfen dann mit nur noch einem Hausstand und einer weiteren Person stattfinden. Kinder zählen mit. Das ist die Regelung, die im Frühjahr 2020 auch so gegolten hat. Weiterhin erlaubt ist wie bisher die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen."
Wobei ich einen Widerspruch sehe in "Kinder zählen mit" und "erlaubt ist die Begleitung und Betreuung minderjähriger .... Personen".
Was denn jetzt?
Wenn sich zwei Mütter mit jeweils einem Kind treffen, ist das dann
- eigener Hausstand + 2, also verboten
oder
- eigener Hausstand + 1 (die Mutter) und Betreuung einer minderjährigen Person?
Ich bin keiner der Lücken in den Regelungen sucht, um diese auszunutzen. Ich erwarte aber, dass man eine einheitliche, nachvollziehbare Regelung beschließt und dann umsetzt. Ich kann nicht das eine verkünden und dann was anderes schriftlich fixieren.
Nebenbei:
Schule (1. Klasse) sieht bei uns so aus, dass die Empfehlung heimunerreicht war, aber natürlich ein Unterrichtsangebot vorhanden ist, wenn es keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten für Heimunterricht gibt. Gestern kam die Nachricht der Schulleitung, dass von 12 Erstklässler (gemischte Klasse für 1./2.Klasse) 10 auf jeden Fall in den Unterricht kommen, was uns in die Bredouille bringt, ob wir unser Kind als einzigen (mit einem weiteren Kind) aus dem Klassenverband rausnehmen sollen....
M.