Zitat:
Zitat von noam
......Wenn ich aber davon ausgehe, dass ich kein Corona habe und jemanden Anhuste, um ihn zu erschrecken, kann man im nachgewiesenen Ansteckungsfall davon ausgehen, dass der Anhuster eine fährlässige Körperverletztung begangen hat. Natürlich nur wenn man nachweisen kann, dass B genau durch dieses Anhusten von A infiziert wurde und nicht anders......
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und wenn nicht bleibt noch das vortäuschen einer straftat oder allgemein eine belästigung als ordnungswidrigkeit. kommt natürlich alles auf den richter an dann......