Zitat:
Zitat von Estebban
... Ärzte können und dürfen im Zweifelsfall nur nach überlebenswahrscheinlichkeit priorisieren.
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Ist das so?
Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, dann richtet man sich in Zweifelsfällen (insbesondere bei der manchmal gar nicht so einfachen Entscheidung, ob man eine Reanimation beginnt bzw. ab wann man eine Reanimation beendet) meist nach dem vermuteten Patientenwillen und weniger nach der Überlebenswahrscheinlichkeit.
In der medizinischen Praxis ist meiner Erfahrung nach insbesondere das Alter eines Patienten (neben den bekannten Vorerkrankungen) die dominierende Richtschnur, welcher Aufwand getrieben wird, um ein Leben zu retten.
Das hat natürlich wenig mit Triage zu tun, wie sie jetzt schon in manchen sächsischen Kliniken notwendig ist und ist auch nichts, was irgendwo in Gesetzestexte gegossen ist.