Zitat:
Zitat von Flow
Mein Punkt ist :
Jeder der sich angesteckt hat, hat sich angesteckt. Und hätte insofern etwas "besser" machen können. Wie Übertragung vermieden werden kann, ist weitgehend bekannt. Ich finde da einen nicht besser als den anderen.
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Bei Fahrlässigkeit geht es nicht darum, ob man etwas besser gemacht haben könnte.
§276 BGB: (2) Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Für Abschaum halte ich Herrn Seitz übrigens auch (egal, wie er zu Corona steht). Wer sich ein Bild machen möchte:
https://www.facebook.com/brigadeseitz (FB-Seite von seinen Mitarbeitern)