Zitat:
Zitat von noam
Was denn jetzt? Striktes Vorgehen oder Augenmaß? Und welchen Handlungsspielraum hat der einschreitende Beamte ohne dass es in Willkür abgleitet?
Manchmal frage ich mich schon, ob die Politik überhaupt weiß, was sie da faselt.
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Ich denke schon, dass da dem einschreitenden Beamten etwas Handlungsspielraum ermöglicht werden soll. Juristisch und im Zweifel muss es halt strikt sein und im Einzelfall kann ggf. der einschreitende Beamte mit dem Auge messen. Ich begrüße das, insbesondere die überzeugende Intention und unterstelle im Gegensatz zu Dir nicht gleich Willkür der Polizei ;-)
Ich denke, die bay. Politik hat das sehr gut auf den Punkt gebracht.