Zitat:
Zitat von Vicky
Der Staat hat also auch dafür zu sorgen, dass das Recht auf Leben und Gesundheit (körperliche Unversehrtheit) durchgesetzt wird. Er muss Maßnahmen zu unserem Schutz treffen im Falle einer Gefahr.
Nicht so gut während einer Pandemie wären da:
- Eine Demo mit 20.000 Leuten ohne Hygieneregeln durchführen zu lassen
- Das ständige Diskreditieren und in Frage stellen verschiedener Experten aus dem Fachgebiet aus dem In- und Ausland
- Absichtliches Verstoßen gegen die Schutzmaßnahmen
- Falsche Informationen und Zwietracht verbreiten (um Geld zu verdienen)
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Das Problem ist, dass du auch hier wieder nur in einfachen Kategorien denkst. Körperliche Unversehrtheit hat einem 100% Schutz zu entsprechen, jeder Tote ist zu verhindern. Die legitime Frage ist, wie weit dürfen andere Grundrechte zugunsten dieses Rechts eingeschränkt werden? Die Diskussion muss hier jetzt auch gar nicht noch einmal geführt werden. Aktuell braucht es bspw. andere Maßnahmen, manche ggf. auch restriktiv. Trotzdem: dieser Schutz ist nicht absolut.
Zu deiner Aufzählung. Eine Demo ohne Hygieneregeln sollte nicht durchgeführt werden, das steht außer Frage. Aber einer der wesentlichen Eckpfeiler unserer Demokratie ist das Recht auf Meinungsäußerung/Demonstrationen. Der Einzelfall ist dann abzuwägen, aber dieses Recht kann nicht komplett eingeschränkt werden.
Zu den Fachleuten fällt mir bspw. auch der unsägliche Umgang mit Streeck auf Twitter ein (Hashtags, Vergleiche/Gleichsetzung mit seinem Vater). Das ist zu verurteilen, allerdings ist niemand davon frei und wird auf beiden "Seiten" teilweise militant betrieben.