Zitat:
Zitat von ThomasG
Mit einem Artikel der Fuldaer Zeitung werde ich mich voraussichtlich heute Abend beschäftigen.
Der Autor hat sich glaube ich sehr bemüht die Sache möglichst differenziert und von mehreren Perspektiven aus betrachtet zu beleuchten.
Quelle: https://www.fuldaerzeitung.de/fulda/...-90096522.html
Angenehmen Tag allerseits!
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Wenn ich die Argumentationsketten die er hier bringt in einer der Prüfungsaufgaben meiner rechtlichen Zusatzausbildung gebracht hätte, hätte mir der Korrektor - zu Recht - an jedem zweiten Absatz dazugeschrieben, dass die Argumentationskette lückenhaft und/oder falsch ist.
Füllmich weicht den Fragen aus und beantwortet sie mit Argumenten, die zwar auf den ersten Blick in Zusammenhang mit der Frage stehen, diese dann aber doch nicht beantworten. Zudem verwickelt er sich in Widersprüche.
Beispiel:
Zunächst wird ihm dreimal eine Frage zu den hohen absoluten Opferzahlen gestellt (zum Interviewzeitpunkt z.B. 240.000 in den USA). Jedes Mal antwortet er mit einer Berechnung der Sterblichkeit inkl. Vergleich zur Grippe oder einem Vergleich zur Übersterblichkeit. Thema verfehlt. Die Frage war: Wenn Corona nicht gefährlicher ist als eine Grippe, wieso haben wir dann so viele Todesfälle: Antwort: Die Sterblichkeit ist nicht höher, weil nur 0,xx%. Schade, dass der Interviewer da nicht mal nachgehakt hat.
Dann weiter:
Zentrale Kritik ist der PCR-Test, der angeblich zu viele positive Testergebnisse hervorbringt, weil nicht richtig durchgeführt etc.. Hatten wir hier schon häufiger Diskutiert. Dazu muss man nichts mehr sagen. Er argumentiert auf jeden Fall, dass die Zahl der positiven Test viel zu hoch, da ja viele Test falsch durchgeführt werden. Die tatsächlichen Infektionszahlen müssten also nach Füllmich deutlich geringer sein.
Trotzdem verwendet er die hohe Zahl der (nach einer Argumentation falsch durchgeführten) positiven Tests anschließend, um die Sterblichkeit kleinzurechnen.
Da heißt, er nutzt selbst die Zahlen, die er als falsch bezeichnet, um seine Argumente zu untermauern.
Auch für seine Vermutungen über die hohen Opferzahlen aufgrund von Krankenhauskeimen oder Behandlungen mit Hydroxichloroquin fehlt jede Grundlage.
M.
Nachtrag:
§826 BGB, auf den sich Füllmich bezieht, betrifft
Er müsste also einmal gegen die guten Sitten (Definition: Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden) verstoßen haben und dann muss ihm noch Vorsatz (die Personen zu schädigen) bewiesen werden.
Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass sich einer der beiden Punkte ausreichend begründen lässt.