Zitat:
Zitat von TTTom
Kann dir heute seriös niemand sagen.
Wenn es läuft wie gewöhnlich in Drittstaatenfällen würdest du wohl in England ohne deren VAT kaufen und dann in D Einfuhrumsatzsteuer (dann wohl 19%) und Zoll berappen.
2x VAT soll eigentlich nicht vorkommen. Was "soll" aber in Bezug auf Brexit bedeutet?
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Ich weiß, es gehört nicht hier her, aber weil ich es schon hier begonnen habe noch die abschließende Info für Leute, die ev. ein ähnliches Problem haben.
Hab mit dem Zoll bez. Brexit telefoniert und es ist so, dass das Rechnungsdatum entscheidend ist. Alles was 2020 noch in UK gekauft wurde wird ohne Zoll / Umsatzsteuer abgewickelt.
Wenn Waren nach dem Stichtag 31.12.2020 von UK nach D geliefert werden landen diese beim Zoll. Dann gilt es bei Abholung anhand einer Rechnung nachzuweisen, dass das Kaufdatum in 2020 war. Die Ware wird dann ohne weitere Aufschläge ausgehändigt.
So jedenfalls hat es mir eine nette Dame vom Zollamt in Erlangen / Bayern erklärt.