Zitat:
Zitat von noam
Kann er nicht. Ein CLub kann und darf zB nicht alle Schwarzhaarigen draußen lassen.
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Der Impfstatus ist kein Merkmal was in § 1 AGG genannt ist:
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__1.html
Dass mit Schwarzhaarig auch nicht, könnte man evtl. unter Willkür noch einordnen, kein Clubbesitzer würde das aber machen, dass er alle Schwarzhaarige diskriminiert, weil es Unsinn und geschäftsschädigend wäre, Kunden willkürlich abzulehnen.