Zitat:
Zitat von Steff1702
Steht auch drin was „schwerwiegende Schutzmaßnahmen“ sind?
Ich verstehe nicht warum man das nicht jeden Monat neu überprüft... ja der Vorschlag kam von der AfD, mit schmuddelkindern bla bla bla, wäre aber in diesem Zusammenhang angebracht finde ich
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Nein, steht auf jeden Fall nicht in der Novellierung. Die Schutzmassnahmen sind jeweils befristet auf 4 Wochen, Verlängerung möglich.