Zitat:
Zitat von noam
Eigentlich ändert die Gesetzesänderung nix. Genau das ist ja zB der Kritikpunkt der FDP und der Linken. Die getroffenen Maßnahmen derzeit werden rechtlich eben auf einen Auffangtatbestand begründet, da das Gesetz eben keine speziellere Norm vorsieht. Gerichte und Verfassungsrechtler haben regelmäßig kritisiert, dass so erhebliche Grundrechtseingriffe wie sie nun erfolgen eben nicht auf einen solchen Auffangtatbestand begründet werden dürfen, sondern einer spezifischeren gesetzlichen Grundlage bedürfen. Diese hat man nun geschaffen. Dadurch hat "der böse totalitäre Staat" nicht mehr oder weniger Macht oder andere Maßnahmen. Es hat sich lediglich die Rechtsgrundlage verändert.
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Vorher ist kritisiert worden, dass es (möglicherweise) keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Grundrechtseinschränkungen gebe.
Jetzt ist diese Rechtsgrundlage geschaffen worden und dann ist es auch wieder nicht recht.
