Zitat:
Zitat von Matthias75
Eben, es geht hauptsächlich um Formalitäten: Die Anzahl der Vermehrungszyklen wurde nicht angegeben, das Gesundheitsamt war nicht befugt etc.. Auch in D nicht unüblich, sich formale Aspekte rauszupicken, wenn man nicht in der Sache entscheiden kann oder will, weil die Sache zu komplex ist oder man nicht die erforderliche Sachkenntnis hat.
Die Aussage "PCR-Tests sind unzuverlässig" aus dem Urteil abzuleiten erscheint mir persönlich aber sehr weit hergeholt. Ich interpretiere das, was ich dazu gelesen habe, so, dass in diesem einen Fall die Aussagen zum PCR-Test nicht ausreichend waren und zusammen mit den andere formalen Fehlern eine Quarantäne nicht begründen konnten.
Ob eine Quarantäne gerechtfertigt gewesne wäre, wenn die zusätzlichen Informationen zu Test vorgelegen hätten und ein Arzt nach Begutachtung des Patienten und der Testergebnisse die Quarantäne beschlossen hätte, dazu gibt es keine Aussage.
M.
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Sehe ich auch so. Es geht in dem Urteil um die Zulässigkeit der Verhängung der Quarantäne. Das sagt nichts darüber aus, ob der PCR Test an sich zuverlässig aus.
Ich hab nichts anders erwartet, dass ist eine weltweit seit langer zeit anerkannte Methode.