Zitat:
Zitat von JamesTRI
Nein ! Ich sitze im HO, darf also nicht in der Firma arbeiten und darf meine Hobbies nicht ausüben. Schwimmen, Radfahren im Verein, Laufen im Verein.
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Ich bin nun mal gespannt bei welchem Arbeitgeber Du im HO sitzt.
Der Gesetzgeber jedenfalls verbietet mir nicht in der Fa. zu arbeiten.
Mir scheint bei Dir ist es ebenfalls der Arbeitgeber der Dich in's HO steckt.
Das ist also Freiwillig von Deinem Arbeitgeber. Das es offensichtlich nicht auf Deine Gegenliebe stösst ist klar geworden, ändert aber nicht an der Tatsache daß das nicht aus dem Teillockdown resultiert.
Ansonsten muß ich schon zugeben daß Dein Hobbies recht speziell sind.
Mein Hobby ist primär Radfahren. Unabhängig davon ob alleine oder in der Gruppe. Das in der Gruppe noch mal anders ist ist schon klar. Nur fahre ich trotzdem auch gerne mal alleine. Das mit der Einschränkung des Gruppenfahrens gibt Dir hier sicherlich jeder zu.
Nur ist auch das ein Zeichen für einen Teillockdown.
