Zitat:
Zitat von Matthias75
Es wird also keine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, das Infektionsschutzgesetz ist die Ermächtigungsgrundlage. Oder habe ich etwas verpasst und es geht um eine Neuformulierung des IfSG? Das IfSG besteht übrigens schon seit geraumer Zeit, wobei sich weder bei deren Formulierung, Beschluss noch im Nachhinein irgendjemand daran gestört hat.
Was in den letzten Wochen passiert ist und geg. auch in den nächsten Wochen erfolgt, ist die Nutzung des Spielraums, den das Gesetz bietet.
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Das Problem ist, dass dieses Gesetz nicht mit dem Wissen einer möglichen Pandemie wie Corona geschrieben wurde. Es war nicht vorgesehen über einer derart langen Zeitraum Grundrechtseinschränkungen umzusetzen. Hier muss das Gesetz nachgeschärft werden, damit zukünftig etwaige Eingriffe auf einer konkreten Grundlage beruhen.
Bspw. hat die Landesregierung in NRW festgelegt, dass die pandemische Lage mindestens nach zwei Monaten endet und dann neu darüber entschieden werden muss. Ansonsten ist dieser Zustand derzeit nicht gesetzlich festgelegt. Das wäre ein wichtiger Baustein, den es zu konkretisieren gilt, damit daraus tatsächlich keine "grenzenlose Ermächtigungsgrundlage" erwächst. Es geht dabei u.a. auch darum, was zukünftige Regierungen mit solchen Gesetzen und der entsprechenden Stimmung umsetzen könnten.