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Alt 13.11.2020, 22:33   #83
noam
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Ort: Ostfriesland
Beiträge: 5.114
Dann wird es irgendwann auch albern und eigentlich simple Sachverhalte verschlingen Unmengen an Ermittlungen der Behörden, was dazu führt, dass die Verfahren eingestellt werden, weil der Ermittlungsaufwand in keinem Verhältnis zur Tat steht.

Ermittlungsaufwand bedeutet in dem Fall, dass zB durch ein Gericht eine Durchsuchung beim Unverdächtigen angeordnet werden muss, um an die Daten der Zeugen zu kommen. Datenträger ausgewertet bzw. Dokumente gesichtet werden müssen. Und alles nur aus einem völlig fehlgeleiteten Empfinden von Datenschutz. Rechtlich durch die DSGVO vielleicht richtig, aber moralisch hoch fragwürdig.

Sollte es in letzter Konsequenz zu einer Gerichtsverhandlung kommen, hat man die Pflicht als Zeuge auszusagen, ja kann sogar mit Zwang vorgeführt werden. Auch unleidliche Falschaussagen, wozu auch das bewusste Verschweigen gehört, sind strafbewährt.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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