@ Frieder,
Anzeige kannst du vergessen, da der Hund mit Licht gekennzeichnet war trifft ihn ( bzw. den Halter) nur 'ne geringe Teilschuld, wenn du nachweisen kannst dass du ihm ausweichen musstest. Das der Besitzer abgehauen ist, war von ihm 'ne Sch...-Reaktion, aber weg ist weg und nach meiner Erfahrung bringen Anzeigen gegen Unbekannt nix, solange es kein Kapitalverbrechen ist. Es tut mir wirklich leid mit deinem Wadenbeinbruch und kann es gut nachvollziehen, da mir das gleiche August 2006 passiert ist, allerdings mit Syndesmosebandriss. Wurde operiert und April 2007 lief ich wieder einen HM mit, natürlich keine Bestzeit

. Bei mir ist es übrigens beim Training mit meinem Hund auf einer nassen Wiese passiert. In ein Loch getreten, weg gerutscht und den Rest kennst du ja

.
Wenn die Ärzte dir zu 'ner OP raten, kann es so verkehrt nicht sein. Hat bei mir super geholfen.
Wünsche dir 'ne gute und unkomplizierte Genesung, Björn
