10.11.2020, 17:42
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#413
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Ist alles so schön bunt hier!
Registriert seit: 28.10.2011
Beiträge: 37
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Zitat:
Zitat von El Stupido
Ich lass das mal unkommentiert.
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Die "andere Seite" der Geschichte:
Zitat:
Das Amtsgericht Stuttgart hat den Angeklagten u.a. wegen besonders schwerem Landfriedensbruch verurteilt. Landfriedensbruch begeht, wer sich an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen beteiligt, die mit vereinten Kräften aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise begangen werden. Besonders schwer ist die Tat, wenn er dabei zum Beispiel eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt. Hier hatte der Angeklagte unter anderem mit einem Gegenstand die Scheiben eines Polizeifahrzeugs eingeschlagen. Außerdem hatte er ebenfalls mit einem Gegenstand nach einem Polizisten geworfen, diesen aber nicht getroffen. Das Urteil lautet deshalb zusätzlich auch auf versuchte gefährliche Körperverletzung.
Das Gericht hat den 18-Jährigen, der nach dem Gesetz Heranwachsender ist, nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die Höhe der Strafe wurde mit den Gesamtumständen der Tat begründet. Er selbst sei persönlich nicht vom Polizeieinsatz betroffen gewesen, wurde also nicht vorher kontrolliert. Vielmehr habe er aus heiterem Himmel aus der Masse heraus angefangen, zu randalieren. Und das zu einem frühen Zeitpunkt in der Nacht, so dass er quasi auch "Brandbeschleuniger“ für andere war, also andere animiert hat. Zudem war er in dem Verfahren lange nicht geständig und hatte auch vier Vorstrafen, wenn auch wegen anderen Delikten.
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