Zitat:
Zitat von LidlRacer
In Schweden, das ja eigentlich bzgl. Corona als sehr locker gilt, sind meines Wissens seit Ende März nur Versammlungen bis 50 Personen erlaubt, was auch für Demonstrationen gilt.
https://www.krisinformation.se/nyhet...-sammankomster
https://www.tagesspiegel.de/wissen/k.../25690526.html
Ich denke, Schweden können wir als Rechtsstaat betrachten. Daran sollten wir uns orientieren. Wenn es für Versammlungen zuständige Behörden und Richter nicht tun, brauchen wir eben entsprechende Verordnungen oder gar Gesetze, die da keinerlei Spielraum mehr lassen.
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Schweden sieht die Einschränkung der Versammlungsfreiheit in ihrer Verfassung im Seuchenfall explizit vor. Deutschland nicht.
Zitat:
24 § Mötesfriheten och demonstrationsfriheten får begränsas av hänsyn till ordning och säkerhet vid sammankomsten eller demonstrationen eller till trafiken. I övrigt får dessa friheter begränsas endast av hänsyn till rikets säkerhet eller för att motverka farsot.
Die Versammlungsfreiheit und Demonstrationsfreiheit dürfen mit Rücksicht auf die Ordnung und Sicherheit bei der jeweiligen Zusammenkunft bzw. Demonstration oder des Verkehrs eingeschränkt werden. Im übrigen dürfen diese Freiheiten nur mit Rücksicht auf die Sicherheit des Reiches oder die Seuchenbekämpfung eingeschränkt werden.
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Und auch hier sieht man wieder einmal das Versagen unserer Herren und Damen Politiker. Man hätte durch entsprechende Gesetze für den Fall vorsorgen können. Hat man nicht getan. Die Gerichte sind eben an das Recht gebunden, ob sie wollen oder nicht.