Zwei Pianisten stellten einen Eilantrag, um ein Konzert in der Staatsoper spielen zu können. Das Verwaltungsgericht urteilte gegen sie.
"Die Verordnung beruhe auf einer verfassungskonformen Rechtsgrundlage, heißt es von Seiten des Gerichts. Sie diene dem legitimen Zweck, Corona-Infektionen vorzubeugen und die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitssystems zu schützen. Da während eines Konzerts und auf dem Weg dorthin Menschen aufeinanderträfen, erscheine das Verbot sinnvoll."
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