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Thema: Corona Virus
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Alt 03.11.2020, 09:22   #13818
qbz
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Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.425
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
"Nur zwei Hausstände": das ist mit behinderten Jugendlichen schon nicht erfüllbar, wenn sich nur zwei treffen wollen, da auch Betreuungspersonen dabei sein müssen. Eine Gruppe von Freunden schon gar nicht. Und diese Jugendlichen können oft weder schreiben, auch nur begrenzt sprechen - ihre persönlichen Kontakte sind digital nicht ersetzbar.
.......
Soweit ich das sehe, auf der Seite der Lebenshilfe Berlin, stellte diese die Angebote von sich aus ein, mit der Begründung:
"Viele Menschen mit Behinderung und Beeinträchtigung gehören zu den Risikogruppen, bei denen die Corona-Virus-Erkrankung kritisch verlaufen kann. Aus diesem Grund haben wir vorsorglich entschieden, folgende ausgewählte Angebote und Veranstaltungen eingeschränkt bzw. nicht stattfinden zu lassen."

Darunter fallen dann leider offenbar alle familienentlastenden Dienste, Freizeitangebote und Veranstaltungen wie Disco.

Meine Gedanken dazu wären für private Kontakte: Da Begleitpersonen dabei sein müssen, würde ich eventuell versuchen, offiziell mit dem Gesundheitsamt eine Ausnahme von der Haushalt-Kontaktobergrenze im Freien für private Kontakte zu besprechen. Oder einfach zu 4 mit MNS für die Begleitung privat losziehen, wäre das einfachste und würde ich tun. Sofern Ordnungsamt oder Polizei ermahnen, einfach auf die Notwendigkeit der Begleitperson verweisen. Das winken die allermeisten durch, denke ich mal.

Wären die Freizeitangebote in der Schule integriert, könnten sie ja stattfinden. Z.B. Schulschwimmen und Schulsport darf abgehalten werden, Vereinsschwimmkurse nicht. Könnte jetzt nicht die Schule in dieser Richtung etwas tun, evtl. in Kooperation mit Beschäftigten der Lebenshilfe, z.B. auch falls es erneut oder längerfristig pauschale Freizeiteinschränkungen gäbe.

Alle Gruppenangebote, die eine heilpadagogisch-therapeutische Zielsetzung haben und professionell betreut und über das SGB finanziert sind, dürfen meiner Ansicht nach weiterlaufen. Eine ähnliche Regelung sollte die Lebenshilfe bei Kindern und Jugendlichen für die sozialpädagogischen Kinder- Jugendlichen Freizeit-Angebote und den FED-Bereich für Jugendliche anstreben.

Eine engagierte Journalistin der Lokalpresse für das Problem interessieren, die darüber berichtet und bei Widerstand der Behörden (oder Lebenshilfe?) bei den Entscheidungsträgern nachhakt. Vor allem auch längerfristig, da ja niemand sagen kann, wie es mit den Einschränkungen und Verordnungen weitergeht.

Aber Du kennst Dich mit den Strukturen X-Mal besser aus als ich..... Vielleicht finden sich vor allem bei längerfristigen Einschränkungen Wege für euren Sohn, wofür ich Euch die Daumen drücke.

Ps.
In Berlin z.B. wurden Kinder bis 12 Jahre von jeder Kontaktobergrenze in der Freizeit ausgenommen, in Abweichung von den Bundesvorschlägen. D.h. die Bundesländer und sogar Landkreise können durchaus auch eigene Regeln und Ausnahmen beschliessen.

Geändert von qbz (03.11.2020 um 09:33 Uhr).
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