02.11.2020, 16:54
|
#13766
|
Szenekenner
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.532
|
Zitat:
Zitat von Voldi
Ich kenne die Regelung in Bayern nicht aber in Baden Württemberg heißt es zur Quarantäne nach Rückkehr aus einem Risikogebiet unter Ausnahmen:
"•Ausgenommen sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben, unabhängig vom Grund der Reise."
Wer also nur zum Schwimmen und für einen Restaurantbesuch nach Frankreich, Österreich oder in die Schweiz fährt muss NICHT in Quarantäne.
|
Danke.
|
|
|