Zitat:
Zitat von Koschier_Marco
Da meinst Du aber jetzt ein Hund einen anderen Hund. Hund gegen Mensch muss ich ja den Notstand ausrufen juristisch gesehen.
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Ja.
Zitat:
Zitat von Koschier_Marco
Was ich jetzt aber immer noch nicht, berechtigt mich der Notstand den Hund der mich beisst anzugreifen - sage ich mal - wie auch immer..........Steine mögen sie ja nicht die lieben Tierchen
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Ich bin kein Jurist. Wahrscheinlich würde ein Steinwurf als durch den Notstand gerechtfertigte Handlung gewertet werden, um einen angreifenden Hund zu verscheuchen.
Ich erinnere mich an diesen Vorfall in einem Park in Berlin, wo ein Polizist einen auf ihn zurennenden nicht angeleinten Hund vor den Augen des Gassigängers erschossen hat.