Zitat:
Zitat von Estebban
Ist am Ende des Tages wohl eine Frage für Juristen - ich sehe das anders, verstehe aber die Argumentation von deiner und Lauterbachs Seite. Zurücktreten (von was auch immer? Er trägt ja aktuell kein offizielles Amt?) für die Meinung ist auch ein bischen sehr hoch gehängt...
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Da wird´s jetzt wieder viel Diskussionen geben und große Aufschreie bei den Corona-Kritikern. Vielleicht muss man aber gar nicht so viel ändern an der aktuellen Auslegung der Unverletzlichkeit der Wohnung.
Benjamin Jendro, Sprecher der GdP hat schon vor 2 Wochen in der Welt gesagt:
Zitat:
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist durch das Grundgesetz geschützt. Die Polizei kann also nicht einfach bei Familie Schmidt klingeln und sagen: Wir würden jetzt gern mal in die Wohnung kommen und zählen, wie viele Leute sich hier aufhalten.
Wenn man aber einen Hinweis bekommt, zum Beispiel von einem Nachbarn, dann geht das durchaus. Das gilt auch, wenn man über Social Media erfährt, dass irgendwo eine Feier geplant ist. Die Polizei ist dann nicht nur legitimiert, sondern auch verpflichtet, dagegen vorzugehen.
… zur Gefahrenabwehr dürfen die Kolleginnen und Kollegen dort rein. Es geht dann um die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen, aber auch der Bevölkerung als Ganzes. Da es hier um Gefahrenabwehr geht, ist dazu auch kein Durchsuchungsbeschluss durch einen Staatsanwalt oder Richter nötig.
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