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Thema: Corona Virus
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Alt 22.10.2020, 20:44   #12555
LidlRacer
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Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.664
Ich zitiere mal die Berliner Ärztekammer zum Ausstellen von falschen Masken-Attesten, was leider von manchen "Ärzten" massenhaft praktiziert wird::

"Konsequenzen bei Ausstellung unrichtiger Atteste (Gefälligkeitsbescheinigungen)
Das Ausstellen unrichtiger ärztlicher Bescheinigungen über den Gesundheitszustand eines Menschen wider besseres Wissen und zum Gebrauch bei einer Behörde oder einer Versicherungsgesellschaft ist strafbar. Die im Straftatbestand genannte Behörde kann zum Beispiel eine Schule oder das Gesundheitsamt sein. Als Strafrahmen sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Sofern eine unrichtige ärztliche Bescheinigung etwa ausdrücklich nur zur Vorlage beim Frisör ausgestellt wird, kann dennoch eine Strafbarkeit anzunehmen sein: Denn Patientinnen und Patienten begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann, wenn sie ohne medizinischen Grund an den in der Infektionsschutzverordnung genannten Orten keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Eine ärztliche Bescheinigung, mit der einer Patientin oder einem Patienten ein medizinischer Grund attestiert wird, wäre der zuständigen Ordnungsbehörde vorzulegen. Selbst wenn im Einzelfall keine Strafbarkeit angenommen werden würde, weil das unrichtige Attest nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder Versicherung ausgestellt worden ist, wäre gleichwohl eine berufsrechtliche Pflichtverletzung anzunehmen. Eine solche Berufspflichtverletzung kann berufsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

Beteiligung an der Ordnungswidrigkeit der Patientin oder des Patienten
Begehen Patientinnen und Patienten durch das unrechtmäßige Vermeiden einer Mund-Nasen-Bedeckung eine Ordnungswidrigkeit, könnte durch die vorsätzliche Ausstellung eines unrichtigen ärztlichen Attests auch eine Beteiligung der Ärztin oder des Arztes an der Ordnungswidrigkeit der Patientin oder des Patienten gesehen werden. In einem solchen Fall könnte auch die das unrichtige Attest ausstellende Ärztin oder der ausstellende Arzt selbst als ordnungswidrig Handelnde oder Handelnder angesehen und entsprechend belangt werden, sofern sie sich durch die Ausstellung nicht sogar strafbar gemacht haben."

Ich denke, Reinhardts reichweitenstarke Äußerungen haben weitaus größere negative Auswirkungen als das Ausstellen eines falschen Attestes.
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