Zitat:
Zitat von qbz
Nach meiner Interpretation dürfen sich 2 Hausstände treffen (egal wie gross) oder max. 5 Personen. Zitat aus der Bayrischen FAQ:
Diese Regelung gilt auch in Berlin und wurde von den Ministerpräsidenten bei der letzten Runde in der Formulierung beschlossen.
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Es zeigt schon eine gewisse Kompliziertheit in Maßnahmen. Man hat versucht die Maßnahmen zu regionalisieren und so auf Kritik reagiert, dass es nicht sein kann dass weil in einer bestimmten Region die Infektionsrate hoch ist auch in anderen Regionen (zu) strenge Maßnahmen getroffen werden.
So weit so gut.
Das hat aber dazu geführt, dass die Sache ziemlich kompliziert wird. Maßnahmen sind nicht nur geografisch verschieden, aber ändern sich auch in der Zeit.
Das mit den 2 Hausständen z.B. verstehe ich nicht ganz, weil andererseits habe ich gehört, dass "private Feier" z.B. mit 25 Personen abgehalten werden können. Wenn man dann mehr als 2 Hausstände hat, nennt man es einfach eine "Feier" statt einen "Treffen" ???
Wahrsch. bin ich zu blöd, aber ich blicke da schlecht durch, obwohl ich sehr gewollt bin die notwendigen Maßnahmen zu folgen und es auch mache insoweit ich sie verstehe.