Zitat:
Zitat von Stefan
Wenn man die Zusammenfassungen der Verordnungen betrachtet:
Nach Seyans Hinweis habe ich google angeworfen. In München z.B. dürften tatsächlich nicht 2 Elternteile + 3 Kids + 1 Tante gemeinsam in der Öffentlichkeit unterwegs sein. Eine Familie mit 4 Kids darf damit keinen gemeinsamen Spaziergang machen:
https://www.muenchen.de/aktuell/2020...in-bayern.html
" Auch der gemeinsame Aufenthalt im privaten sowie im öffentlichen Raum und an einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie ist nur in Gruppen von bis zu 5 Personen oder zwei Hausständen gestattet."
Da die Aussage eindeutig ist müsste man dann sogar das 4. Kind vor die Tür setzen.
Vielleicht sollte man sich aber erstmal die eigentliche Verordnung ansehen.
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Auch Du interpretierst falsch.
Bei 2 Hausständen gilt die Anzahl 5 NICHT.
Es dürfen 5 aus beliebig vielen Hausständen sein, mehr als 5 aber nur aus 2.
PS: Stefan hat's gelöscht, aber ich lasse es mal so stehen, weil das sicherlich häufige Missverständnisse sind.