Zitat:
Zitat von Estebban
Nur fair - es geht ja auch denke ich nicht um den Geburtstagskaffee sonntags mit Eltern und Schwiegereltern. Wenn allerdings mein Nachbar 50 Leute bei sich hat und offensichtliche Trinkgelage feiert - finde ich den Eingriff ins private durchaus ok
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Nach den Beschlüssen der Konferenz von Mittwoch müsste man in den Risikogebieten einmal mit Eltern und einmal mit Schwiegereltern feiern, sofern drei Hauhsalte.
Wird die Schwelle von 50 Neuinfektionen überschritten, sollen höchstens noch zehn Personen an Feiern im öffentlichen Raum teilnehmen dürfen. Im privaten Raum wird die Teilnehmerzahl dann ebenfalls auf zehn Menschen aus höchstens zwei Haushalten begrenzt.
Aber bisher habe ich nur gelesen, dass die 10 Personen Obergrenze in die Verordnung kommen soll, die 2 Haushalte lässt man wohl weg. Während des Lockdowns hielten sich viele daran. Heute nicht mehr.