Zitat:
Zitat von Estebban
Nein. Wie gesagt? Welche?
Mich mit mehr als 50 Leuten zu besaufen und ohne Maske in den edeka zu gehen, fällt für mich nicht unter freiheitsrecht... auch ein Triathlon nicht.
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Doch, genau das sind Freiheitsrechte.
Eine Maske schränkt meine Freiheitsrechte allerdings nicht übermäßig ein. Allerdings schränkt ein Beherbungsverbot die Bewegungsfreiheit und behindert die Gewerbefreiheit von bspw. Gastronomen. Hier muss konsequent abgewogen werden, welche Eingriffe in (individuelle) Freiheitsrechte verhältnismäßig sind, um die Pandemie im Griff zu behalten. Wie von Schwarzmaler schon immer wieder betont - auch wenn ich da nichts immer zustimme - haben allerdings unsere Entscheidungen und Maßnahmen auch nur eine begrenzte Wirkugnsweise auf das "virale Geschehen". Ein kompletter Lockdown wäre deshalb mMn kein adäquates Mittel, da der Eingriff in die rechtsstaatich gewährten Freiheitsrechte zu groß ist. Umso wichtiger ist deshalb eine gute Strategie und der Schutz der Risikogruppe.