Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Klar, du hast damit Recht. Ich hatte zu kurz formuliert. Ich meinte, daß z.B. ein generelles Überholverbot unverhältnismäßig wäre (Auto darf Radfahrer z.B. nur überholen, wenn eine zweite Spur vorhanden ist - das wäre ein toller Schutz, aber ginge zu weit).
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Das ist Deine Meinung, meine Meinung dazu ist eine andere. Es sei denn Du meinst eine zweite Fahrspur nur für die eigene Fahrtrichtung.
Außerdem ist das was Du formuliert hast kein generelles Überholverbot mehr, es gibt ja schließlich schon eine Ausnahme.

nach Deinen Kriterien gibt es ja bereits ein generelle Überholverbot, mit der Einschränkung des ausreichenden Sicherheitsabstandes. Das ist dementsprechend auch unverhältnismässig?