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Alt 24.09.2020, 11:14   #4942
Matthias75
Szenekenner
 
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Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.336
Zitat:
Zitat von noam Beitrag anzeigen
Falsch

§3 Abs. 1 und 3 StVO sprechen von Fahrzeugen
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html


§ 41 iVm Anlage 2 VZ 274 spricht auch von Fahrzeugen
https://www.gesetze-im-internet.de/s.../anlage_2.html


§ 41 iVm Anlage 2 VZ 274.1 spricht auch von Fahrzeugen
Interessant, vielen Dank.

Das heißt, Die Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten für alle (was ja auch Sinn macht), bei einem Verstoß kann der Radfahrer aber maximal wegen nicht angepasster Geschwindigkeit (30€, 1 Punkt) o.ä. belangt werden, nicht aber nach dem ""großen" Bußgeldkatalog, weil der nur für Kraftfahrzeuge gilt?

M.
Matthias75 ist offline   Mit Zitat antworten