gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Hol Dir Deinen Trainingsplan!
Professionelle Trainingspläne
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Individuell anpassbar
Für alle Devices: Garmin, Wahoo, Apple und viele andere
Nutzerfreundlich: Am PC oder als App
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Ute Mückel tritt als Vize-Präsidentin Leistungssport wieder zurück
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.11.2008, 19:08   #17
Ingo77
triathlon-szene.de Autor
 
Registriert seit: 13.10.2006
Ort: Esslingen
Beiträge: 1.317
Zitat:
Zitat von Nine Beitrag anzeigen
Soweit ich weiß ist es immer so, dass die im Vereinsregister eingetragenen Vorstandsmitglieder eines Vereins mit ihrem Privatvermögen haften. Bei uns im Verein ist es so, daher haben wir eine Vermögenshaftpflichtversicherung für diese Vorstandsmitglieder abgeschlossen.

Ich kenne das eigentlich andersherum: Sobald der Verein eingetragen ist, haftet niemand mehr mit Privatvermögen.

Kann das bitte mal jemand aufklären, der davon richtig viel Ahnung hat?

Ingo
Ingo77 ist offline   Mit Zitat antworten